FREIE PLÄTZE
ab August 2026

Herzlich Willkommen bei den kleinen Gipfelstürmern! 

Meine Kindertagespflege in Königswinter-Heisterbacherrott bietet Betreuungsmöglichkeiten für bis zu 5 Kinder. Durch die kleine Gruppengröße kann ich Ihr Kind intensiv betreuen und es individuell fördern. Ich nehme Kinder ab einem Alter von 11 Monate auf und begleite sie bis zum Eintritt in die Kita.

Die Betreuung findet in familiärer Atmosphäre bei mir zu Hause statt. Ich wohne zusammen mit meinem Mann und meinen beiden Kindern in ruhiger Ortsrandlage in einem Einfamilienhaus mit großem Garten. Wir sind ein tierfreier Nichtraucherhaushalt.

Die Betreuung beginnt an den vereinbarten Wochentagen um 8.30 Uhr und endet gegen 14.10/14.30 Uhr.

Ich bin M.Sc. Psychologin und durch meine eignen Kinder zur Tagespflege gekommen. Seit 2023 bin ich nun als qualifizierte Kindertagespflegeperson mit viel Freude und Engagement tätig. Ich bin viel und gerne mit den Kindern draußen. Im Alltag mit den Kindern ist mir eine gemeinsame Tagesstruktur sowie eine bedürfnisorientierte Erziehung wichtig.


Was macht die Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern so besonders?

Die Kindertagespflege ist, wie die Kita auch, ein offizielles Angebot der Kinderbetreuung. Durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt) erfolgt die Qualitätssicherung und Finanzierung. Die Maßgabe für die Kinderbetreuung durch die qualifizierte Tagesmütter / Tagesväter ist dabei der Bildungsplan unseres Bundeslandes. 

In der Kindertagespflege ist die Gruppengröße klein, was aus pädagogischer Sicht für den Entwicklungsprozess für Kinder unten 3 Jahren, ideal ist. Tagesmütter und Tagesväter haben dadurch ausreichend Kapazitäten intensiv und individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen. Ich biete einen beständigen Rahmen mit einer konstanten Bezugsperson für Ihr Kind.

Die Kosten für die Kinderbetreuung bei Tagesmüttern und Tagesvätern können in der Regel vom Jugendamt gefördert werden. Eltern haben in der öffentlich geförderten Kinderbetreuung einen Eigenanteil zu bezahlen, der sich nach der Höhe des Einkommens richtet. Bei geringem Einkommen und bei Familien, die bereits ein Kind in der Kita haben, können die Betreuungskosten vollständig vom Jugendamt übernommen werden. Die Eltern bezahlen dann lediglich die Kosten, die im Zusammenhang mit der Verpflegung des Kindes stehen, selber.